In der Schweiz kann man als privater Auftraggeber Handwerksarbeiten...
31.01.2006
Steuerbegünstigte Tischlerarbeit

Mit der neuen Regierung geht durch Deutschland ein Ruck. Die deutsche Wirtschaft, einst jahrzehntelang das Zugpferd der europäischen Ökonomie, scheint wieder in Fahrt zu kommen. Die neue große Koalition in Berlin entwickelt Ideen. Diese sind keineswegs unumstritten, aber interessant; und das auch für die europäischen Nachbarn. In den vergangenen Wochen propagierten zahlreiche Politiker der deutschen Regierungsparteien das im Koalitionsabkommen zwischen CDU/CSU und SPD enthaltene Vorhaben, Privathaushalten die Abschreibung von Handwerkerleistungen von der Steuer zu erlauben. Eine solche Abschreibungsmöglichkeit würde die Inanspruchnahme von Handwerkern für Private billiger und damit attraktiver machen. Deutschen Medienberichten ist zu entnehmen, dass sich die deutschen Regierungspolitiker von einer solchen Maßnahme eine Abnahme der Schwarzarbeit erhoffen – die freilich nicht der einzige interessante Effekt einer solchen Maßnahme wäre.
Profitieren würden von einer solchen Steuererleichterung natürlich nicht nur deutsche Handwerker, sondern auch heimische Betriebe, die viel ins deutsche Grenzgebiet hineinarbeiten. „Für die Unternehmen im grenznahen Bereich wäre diese Maßnahme natürlich eine Konjunkturankurbelung und würde auch unseren Unternehmen zu mehr Aufträgen verhelfen. Die österreichischen Tischlerbetriebe haben natürlich bisher auch Auftragseinbußen durch die angespannte Wirtschaftlage in den Nachbarländern gehabt“, wittert Bundesinnungsmeister Ing. Josef Breiter eine Chance für die österreichischen Tischler.
Wann die deutsche Regierung die im Koalitionspakt angekündigte Maßnahme in die Tat umsetzen wird, steht allerdings noch in den Sternen. In Berlin gibt man sich bedeckt. „Eine Interviewäußerung des Ministers zu Ihrer Anfrage ist leider nicht möglich. Das Thema Absetzbarkeit von Handwerksleistungen wird erst auf der Klausur des Bundeskabinetts im Januar 2006 besprochen, so dass derzeit keine Detailaussagen möglich sind“, ließ Oliver Heyder-Rentsch, Pressereferent des deutschen Bundesfinanzministers Peer Steinbrück, das Tischler-Journal wissen.
Gemeinsame Lösung
für die ganze EU
Herta Mikesch, Tischlermeisterin und Abgeordnete zum Österreichischen Nationalrat, weiß auch, warum man sich im Berliner Finanzministerium so zugeknöpft gibt: „Bei den letzten EU-Gesprächen hat es darüber leider keine Einigung gegeben. Gescheitert ist es vor allem am Wiederstand Deutschlands. Die steuerliche Absetzbarkeit ist ein EU-Thema und kann von einem einzelnen EU-Land nicht umgesetzt werden. Weitere Gespräche zu diesem Thema wird es am 24. Jänner 2006 beim nächsten ECOFIN-Rat (Konferenz der Finanzminister der 25 EU-Staaten, Anm. d. Red.) geben. Vor einigen Jahren wurde diesbezüglich bereits seitens der EU ein Modell erarbeitet. Leider wurde dieses damals von einem sozialdemokratischen Finanzminister in Österreich nicht umgesetzt. Einige EU-Länder wie Belgien, Luxemburg, die Niederlande oder Griechenland haben sich schon damals daran beteiligt.“
Im übrigen könnte sich Mikesch eine solche steuerliche Maßnahme auch in Österreich sehr gut vorstellen. Das könnte freilich auch Bundesinnungsmeister Ing. Breiter: „In Österreich ist es bereits seit einigen Jahren eine grundsätzliche Forderung, dass im Baubereich und vor allem im Sanierungs-Althaus-Ausbau keine oder nur die halbe Mehrwertsteuer vorgeschrieben wird. Dadurch könnte eine illegale Beschäftigung doch vermindert werden. Vor allem würde ein solches Modell gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen schaffen. Auch bei uns könnte dadurch der Konjunkturmotor anspringen und hoffentlich wieder bald runder und schneller laufen.“
Wünschenswerte Pfuscherbekämpfung
Auch Rüdiger Petrini, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien, hält eine solchen Absetzmöglichkeit in Österreich für sehr wünschenswert. „Ich habe das seit Jahren als dringend notwendig angesehen“, sagt der Steuerexperte. „Eine solche Maßnahme würde das Pfuschertum bekämpfen, weil der Kunde, wenn er sich’s leisten kann, viel eher zum Professionisten gehen wird, weil er dann nötigenfalls auf die Gewährleistung zurückgreifen kann.“
Die Frage, so Petrini, ist, wie hoch die Abschreibung sein soll: „Es wäre ja schon hilfreich, wenn man einen Teil absetzen könnte oder wenigstens die Mehrwertsteuer zurückbekäme. Im Wort Steuer steckt eben nicht nur das Wort ‚teuer’, sondern auch das Zeitwort ‚steuern’. Eine Steuer ist also ein Steuerungsinstrument. Vor allem sollte man Investitionen oder Reparaturen absetzen können, weil das die heimische Wirtschaft fördert. Im übrigen wäre das keine Neueinführung. In den 50er und 60er Jahren konnte man Aufwändungen für die Errichtung von Eigentumswohnungen absetzen. Und dazu haben auch damals Handwerkerleistungen gehört. Diskutierbar ist, ob man direkt die Rechnung absetzen können soll oder die Finanzierung, womit man den Absetzbetrag auf mehrere Jahre aufteilen kann.“ Vernünftig hält der Steuerberater die Erstattung von 50 Prozent der Mehrwertsteuer und die Absetzbarkeit von 50 Prozent der Ausgabe bei der Einkommenssteuer.
Die Auswirkungen einer solchen Maßnahme stimmen heimische Standesvertreter froh. „Als positiven Effekt erwarte ich mir eine verbesserte Auftragsituation und natürlich auch dass dadurch die Schattenwirtschaft wesentlich unattraktiver für die Auftraggeber, also die Konsumenten, werden würde“, erklärt Bundesinnungsmeister Breiter. Vor allem Effekte auf dem Arbeitsmarkt erhofft sich Herta Mikesch: „Für Handwerk und Gewerbe wäre diese Maßnahme eine weitere Stärkung und Absicherung. Außerdem würde dies einen Beschäftigungseffekt von 3.000 bis 5.000 Arbeitsplätzen bringen. Universitätsprofessor Friedrich Schneider schätzt, dass durch die Reduktion der Mehrwertsteuer bei den arbeitsintensiven Dienstleistungen zwischen 25 und 33 Prozent der schwarz erbrachten Dienstleistungen in die offizielle Wirtschaft übergeführt werden könnten.“ Etwas differenziert sieht Petrini den Arbeitsmarkteffekt: „Ein positiver Effekt wäre natürlich, dass im Handwerk neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Allerdings stellt sich die Frage, ob man auf dem inländischen Arbeitsmarkt geeignete Arbeitskräfte findet. Wenn nein, könnte dies zu einer Anheizung der Inflation führen.“
Keinen Kommentar will Finanzminister Karl-Heinz Grasser zu den Plänen seiner deutschen Kollegen abgeben. „Es gibt viele interessante Themenpunkte für eine nächste Steuerreform, die zu diskutieren sein werden - angefangen von Absetzbarkeit von Spenden bis zur weiteren Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes. Ob die von Ihnen angeführte Maßnahme ein Baustein sein kann, wird zu gegebener Zeit die Diskussion ergeben“, richtet Grasser über seinen Pressesprecher Mag. Manfred Lepuschitz aus.
Schweiz als Vorreiter
Dabei bräuchten sich Grassers Mitarbeiter nur bei ihren Schweizer Kollegen erkundigen, welche Erfahrungen man dort mit der steuerlichen Absetzbarkeit etwa von Erhaltungs- und Reparaturarbeiten macht, denn „in der Schweiz können Eigenheimbesitzer in der Regel den Liegenschaftsunterhalt und gewisse andere Auslagen steuerlich absetzen. Im Gegenzug wird allen Eigentümern ein Eigenmietwert zum übrigen Einkommen aufgerechnet“, erläutert Katharina Castellote, Sprecherin des Eidgenössischen Finanzdepartements, wie die Schweizer ihr Finanzministerium nennen. Hypothekarkreditzinsen können in der Schweiz generell abgesetzt werden. Bei Baukrediten ist die Situation von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In Nidwalden, Appenzell-Ausserrhoden, Aargau und dem Wallis können Baukreditzinsen in vollem Umfang abgesetzt werden. In Zürich ist dies nur bei Liegenschaften des Privatvermögens möglich. In Bern, Basel-Land und Graubünden kann der Steuerpflichtige wählen, ob er die Kreditzinsen als wertvermehrende Aufwendungen geltend machen will oder ob er sich anlässlich eines Grundstücksverkaufes von der Grundstückgewinnsteuer abziehen will. Im Kanton Schwyz können Steuerpflichtige dies nur bei Liegenschaften des Privatvermögens. In den übrigen Kantonen können Baukreditzinsen nicht abgesetzt werden. Auslagen für Maßnahmen, die der Werterhaltung der Liegenschaft dienen und somit darauf abzielen, diese in ihrem ursprünglichen Zustand zu bewahren, können vom Einkommen abgesetzt werden. Als werterhaltende Aufwändungen gelten insbesondere Reparaturen, Revisionen bestehender Einrichtungen und der Ersatz ausgedienter Bestandteile durch neue Anlagen. Nicht absetzbar sind wertvermehrende Aufwändungen, die also den Nutzwert der Liegenschaft erhöhen. Eine Ausnahme bei den werterhaltenden Aufwändungen gilt nur in Graubünden, wo Bewohner von Mehrfamilienhäusern nur Aufwändungen für die Erhaltung des Gebäudes abgesetzt werden können, nicht aber Aufwendungen, die ausschließlich die eigene Wohnung betreffen.
Während Finanzminister Grasser sich bedeckt hält, ist für Herta Mikesch klar: „Als einzige Abgeordnete aus Gewerbe und Handwerk im Nationalrat werde ich mich selbstverständlich für die Absetzbarkeit einsetzen und mich dafür stark machen dass zum Unterschied zur Vergangenheit, dieses Modell auch in Österreich umgesetzt wird.“
Tischlerhandwerk entlasten
Für ihre Gespräche mit dem Finanzminister hat Bundesinnungsmeister Ing. Breiter noch einige weitere Wünsche auf Lager: „Es gäbe immer mehr Forderungen, welche das Tischlerhandwerk bzw. die Wirtschaft entlasten könnten und sollten, denn die Klein- und Mittelbetriebe bis zu zehn Mitarbeitern gehören ja doch zu den sichersten und verläßlichsten Steuerzahlern in Österreich. Es wurden schon einige Maßnahmen umgesetzt, aber man sollte noch im Ausbildungsbereiche interessante und wirklich lohnende Maßnahmen setzen, damit die doch nicht unerheblichen Ausbildungskosten und Steuerbelastungen für die kleineren Betriebe erwirtschaftbar werden.“ Und Steuerberater Petrini konkretisiert: „Sinnvoll wäre eine vorzeitige Abschreibung von Investitionen der Gewerbebetriebe oder die Einführung eines Investitionsfreibetrages, um Investitionen in die Betriebe zu begünstigen. Man könnte auch darüber nachdenken, ob für die Schaffung von Arbeitsplätzen eine Investitionsprämie gewährt wird. Das Geld nämlich bloß in Förderungsmaßnahmen für Arbeitslose zu stecken, ist ziemlich uninteressant.“

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