GESTALTUNGSBEIRÄTE IN ÖSTERREICH: SALZBURG - GENESE UND GESCHICHTE
05.04.2004
Rat bei Gestaltung
Wenn Sie der Meinung sind, dass Gestaltungsbeiräte nur Hürden für Bauherren und Planende sind, dann haben Sie recht … und werden zu einem anderen Bericht dieser Ausgabe blättern. Wenn Sie wissen wollen, warum das so ist, dann lesen Sie hier einen Hintergrundbericht über die Gestaltungsbeiräte in Salzburg und in den nächsten Ausgaben von FORUM über solche Gremien in anderen Bundesländern.
von Paul Raspotnig
Das Modell eines Gestaltungsbeirats als ein mit unabhängigen Experten besetztes Gremium, welches zumeist bei der amtlichen Begutachtung von stadtplanerischen Aufgaben bzw. größeren und für das jeweilige Stadtbild bedeutenden Bauvorhaben zugezogen wird, hat seinen Ausgang bekanntlich in der Stadt Salzburg genommen. Ohne das Ende der siebziger Jahre vorherrschende politische Klima wäre die Einsetzung einer Kommission, die der Förderung von Qualität in Architektur und Stadtplanung dienen sollte, nicht möglich gewesen. Im Kampf gegen die Zerstörung der Altstadt von Salzburg, der auch das 1967 erlassene Altstadterhaltungsgesetz samt Kommission nur zögerlich Einhalt gebieten konnte, sowie großer Grünflächen in den Stadtrandzonen erschienen erstmals in Österreich Bürgerlisten auf der politischen Tagesordnung. Ihnen brachte die Gemeinderatswahl im Jahr 1982 eine beachtliche Wählerschar und ihrem Frontmann, Johannes Voggenhuber, einen Stadtratsposten ein. Als Ressortzuständiger für Planung, Verkehr und Umwelt startete dieser das „Salzburg-Projekt“, das neben der „Architekturreform“ auch eine Neuformulierung der Verkehrspolitik, eine Grünlanddeklaration sowie Veränderungsimpulse im Altstadtbereich umfasste.
Ziele des ersten Gestaltungsbeirats
Das Hauptziel Voggenhubers war schlicht und einfach, „außergewöhnliche Architektur“ in die Stadt zu bringen, und griff die Idee eines Konsulenten-Gremiums auf, das Architekt Gerhard Garstenauer schon 1980 in seiner Publikation „Ideen für eine Stadt“ forderte. Der Gestaltungsbeirat sollte der Motor der umfassenden „Architekturreform“ werden. Johannes Voggenhuber sah vor allem durch die öffentliche Begründung der Beurteilung durch den Beirat und damit transparenten Entscheidungsfindung ein Mittel zur Demokratisierung der Gesellschaft. Politische Fraktionen sollten in den öffentlichen Sitzungen Beobachterstatus und die Architekten und Bauherren eine Erläuterungsmöglichkeit ihrer Projekte erhalten. Das Aufzeigen neuer Wege und das Anregen einer öffentlichen Architektur-Debatte gipfelten in einer allgemein zugänglichen Jurysitzung, in der über die Erweiterungsprojekte des Casinos auf dem Mönchsberg entschieden wurde. Der Beirat kürte das Projekt des Portugiesen Alvaro Siza Vieira, das auch einen Außenlift vorsah. Die anschließende unqualifizierte Diskussion auf politischer Ebene und eine negative Pressekampagne kosteten dem Projekt jede Realisierungschance und Stadtrat Voggenhuber das Ressort. Auch heute – mittlerweile wird an diesem Standort das Museum der Moderne (Friedrich Hoff Zwink) fertig gestellt und steht ein neuer Entwurf für einen Außenaufzug (Delugan_Meissl) zur Diskussion – scheint sich die Diskussion zwischen Stadtbilderneuerern und -verschandlern wieder festgefahren zu haben.
Die „Hürde“ Gestaltungsbeirat
Um eine dem historischen Erbe ebenbürtige Architektur in der Stadt Salzburg zu erreichen – es sollte auch die in Salzburg verlorene Beziehung zur italienischen Architektur wieder aufgenommen werden – wählte Voggenhuber eine Mischung von Beiratsmitgliedern: internationale und nationale Architekten, Theoretiker bzw. Kritiker und Kunstverständige. Die auch bis heute meist hochkarätig besetzten Gremien – allerdings zur Hauptsache von Architekten – wurden anfangs vor allem von der Architektenschaft abgelehnt. Diese fühlte sich durch die schulmeisterliche Behandlung herabgesetzt und konnte sich nur langsam in die neue Situation, die Qualität ihrer Planungen Kollegen gegenüber verständlich zu machen, eingewöhnen. Neben diesem „ideellen“ Konflikt wurde die gesamte Prozedur auch als unnötige Verzögerung in dem bisher gewohnten und durch Seilschaften zwischen Politik und Wirtschaft abgesicherten Baubewilligungswesen angesehen. Auch wenn diese Meinungen heute noch vorgebracht werden, eine steigende Zahl an Architekten versteht die Begutachtung durch den Gestaltungsbeirat auch als Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Planungsqualität gegenüber den oft „bremsenden“ Bauherren. Die „Instrumentalisierung“ dieses Begutachtungsgremiums erfolgt also von mehreren Seiten; Die „hehren“ Absichten des Gründungsvaters sind heute vergessen. Stattdessen entwickelten sich zahlreiche Modalitäten: die Einteilung in Architekturgruppen nach Größe und Bedeutung, zugehörig die Begutachtung hinsichtlich Gestaltung durch Beamte, Planungsvisite oder Beirat, Teilung der Bebauungsplanung in Grundstufe und (beiratspflichtiger) Aufbaustufe, Geschäftsordnungen und Durchführungsverordnungen. Allein die Verpflichtung zur Erzielung einer Architektur- und Stadtbauqualität – wenn überhaupt definierbar – ist in keinem Schriftstück erfasst und hängt damit vom politischen Rückhalt des Ressorts und des Gemeinderats ab, der die Bestellung von Mitgliedern und die Absegnung ihrer Beurteilungen vollzieht.
Planungsbegutachtung in Stadt & Land
Neben etlichen historisch älteren Ortsbildschutzkommissionen bestehen auf Grund des Raumordnungsgesetzes von 1993 seitdem auch in den fünf Bezirkshauptstädten und in fünf weiteren Gemeinden Gestaltungsbeiräte. Hier stellt sich das Thema der Hürde nicht für mediokre Planungen, sondern für engagierte, zeitgemäße Architektur. Das gestalterische Bewusstsein von Bürgermeistern, welche die mehr als 50 Beiratsmitglieder im Land bestellen, und den Mitgliedern selbst – auch wenn zunehmend freien Architekten der Vorzug gegenüber beamteten Sachverständigen gegeben wird – orientiert sich nicht an „außergewöhnlicher Architektur“, sondern eher an allgemein verbreiteten Banalitäten. Das beratende Instrument Gestaltungsbeirat dient daher oftmals mehr der Verhinderung als der Förderung von Qualität. Hier wie generell erweist sich die Prämisse, einen Gestaltungsbeirat aus unabhängigen Gutachtern frei jeglicher Befangenheit – daher am Besten von auswärts und ohne wirtschaftliche Bindung zum lokalen Baugeschehen – zusammenzusetzen, als zwingend. Im Land ist auch eine zunehmende Einschränkung der Zuständigkeit der Beiräte erkennbar, da beiratspflichtige Bebauungspläne in der Aufbaustufe selten erstellt werden und oftmals der Beirat durch eine Wettbewerbsjury ersetzt wird.
Eine zweigleisige Planungsbegutachtung erfolgt auch in der Stadt Salzburg: Planungen in den Schutzzonen der Altstadt müssen durch die Mühlen der Altstadtkommission, die übrigen werden dem Gestaltungsbeirat vorgelegt. Beide Prozeduren berufen sich auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen und politische Aufträge; Die ehemalige Polarität des Erhaltungsgedankens einerseits und Erneuerungsgedankens andererseits scheint aus heutiger Sicht aufgehoben. Aktuelle Fragen – Hochhausdebatte und neue Bauten in der Altstadt, z. B. der zuvor erwähnte Mönchsberglift – erfordern Antworten aus Sicht einer gesamtstädtischen Planungsperspektive. Die Anpassung der gesamten Planungsbegutachtung der Stadt an heutige und zukünftige Anforderungen ist zwar theoretischer Konsens, politisch aber nur schwer umsetzbar. Bezeichnend für diesen Notstand ist das Paradox, dass eine Kommission zur „Erhaltung“ der Altstadt den totalen Abbruch und Neubau des Kleinen Festspielhauses an gleicher Stelle und in angepasstem Stil (Architekten Holzbauer & Valentiny) genehmigt. In diesem Sinne sei ein Beratungsgremium für „Stadterneuerung“ gefordert, das sowohl die Erfordernisse der Schutzwürdigkeit als auch des Erneuerungsbedarfs in Alt- und Neustadt zu beurteilen hat.




Drucken
Empfehlen
Kommentieren
Share
Kommentar schreiben







