Kommentar: Ahnenbeschwörung
von Walter M. Chramosta
Das Ritual wurde, abgesehen von den Begehungen der fraglichen Orte der Welterbe-Zone, stimmig im dunkel getäfelten, spärlich ausgeleuchteten Ahnensaal des Bundesdenkmalamtes in der Hofburg abgehalten. Die schwache Lux-Zahl entsprach einerseits den konservatorischen Vorzugsbedingungen des Wandschmucks, andererseits der Düsternis der aus gegebenem Anlass zivilgesellschaftlich aufgeworfenen Argumente. Man wollte sich in einer prekären, lösungsfreien Situation, nicht zu nahetreten. Nach strengem Terminplan präsentierten die Akteure den Mitgliedern der Fact-Finding-Mission der UNESCO den „Stand der Dinge“ in Sachen Weltkulturerbe Innere Stadt.
Bei der Pressekonferenz zu Beginn der viertägigen Veranstaltung, bei der zwar weniger Vertreter der Medien als der Bürgerinitiativen anwesend waren, stellte der Vorsitzende der Mission, Prof. Toshiyuki Kono, in aller Klarheit und Deutlichkeit fest: An eine Verhandlung der Inhalte des Staatsvertrages, etwa eine Verkleinerung der Welterbe-Zone oder ein Aufweichen der Höhenbeschränkung am Heumarkt, sei nicht zu denken. Die ernüchternde Essenz der Kritik an der nicht erst seit der Verwarnung Wiens gängigen Praxis war: Es fehlen die legistischen Ableitungen aus dem Staatsvertrag in das Landesrecht (etwa in die BO für Wien), es fehlt an den notwendigen Pflegeroutinen und nicht zuletzt an einer schlüssigen Übersetzung der Welterbe-Konvention in das Wiener Pflichtenheft. Was in Paris als „Pflicht“ gilt, soll hier nur eine so oder so interpretierbare „Aufgabe“ sein! Ob der Bund dem Land die richtige Richtung zeigt?
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